Solutions EDV GmbH
Hochwassergasse 58/3/1R
1230 Wien
Telefon: 0820 90 11 00
Telefax: +43 1 6161898 12
office@sonet.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Sonet (Solutions Network), Sosat (Solutions Sattech) und Sotel (Solutions Telecom) sind Geschäftszweige der Firma Solutions EDV GmbH mit Sitz in 1230 Wien.
  2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten - soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist - für alle von Solutions erbrachten Lieferungen und Leistungen. Mit Erteilung des Auftrages durch den Kunden gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
  3. Solutions behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Betriebsunterbrechungen für Wartungen, durch höhere Gewalt bzw. Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von Solutions stehen können zur vorübergehenden Nichterreichung der Dienste führen und können nicht als Kündigungsgrund akzeptiert werden und es besteht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch. Solutions wird jedoch alles im Rahmen der technischen Möglichkeiten unternehmen, um solche Betriebsunterbrechungen schnellstmöglich zu beseitigen. Solutions haftet jedoch in keinster Weise für verloren gegangene Daten.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von Solutions gelieferten Softwareprodukte und Lizenzen separate Lizenzbedingungen enthalten können, welche die AGB ergänzen können.
  5. Solutions ist berechtigt die Preise jederzeit an den Markt anzupassen. Erhöht Solutions die Preise um mehr als 10%, kann der Kunde den Vertrag mit Solutions innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Erfolgt in dieser Zeit keine Kündigung, verfällt diese Kündigungsmöglichkeit für diese Preiserhöhung.
  6. Es gelten immer die aktuellen, im Internet einsehbaren Preise und die aktuellen AGBs.
  7. Die aktuellen Angebote basieren auch auf dem Bankeinzugsverfahren. Das diesbezüglich bereitgestellte Formular ist Teil der Bestellung.
  8. Zahlungen im Zuge eines Bankeinzuges sind spesenfrei, bei Rechnungslegung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2 Euro in Rechnung gestellt. Bei Paypalzahlungen betragen die Bearbeitungsgebühren 5% der Rechnungssumme.
  9. Leistungen, die von Solutions erbracht werden, sind entweder im Voraus (prepaid) oder sofort nach Rechnungserhalt fällig. Fixe monatliche Beträge (Grundgebühren) sind jeweils zum Monatsanfang im Vorhinein fällig. Die Verrechnung der ersten monatlichen Grundgebühr erfolgt aliquot mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Verrechnung der variablen Monatsgebühren erfolgt am Monatsende im nachhinein, sofern nicht mit prepaid bereits vorausbezahlt.
  10. Wenn nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich gegen eine Rechnung Einspruch erhoben wird, gilt diese als akzeptiert. Bei Zahlungsverzug ist Solutions berechtigt, sofort und ohne weiterer Aufforderung alle Dienste zu sperren. Als Verzugszinsen gelten 12 % p.a. als vereinbart.
  11. Sollte eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung beglichen sein, behalten wir uns das Recht vor, die weitere Abwicklung einem Inkassobüro zu übergeben.
  12. Bei Solutions bezogene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Solutions.
  13. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Solutions und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Die Lieferzeiten von Hardware richten sich auch nach Herstellerverfügbarkeit.
    Ereignisse die nicht im Einflussbereich von Solutions liegen wie z.B. höherer Gewalt berechtigen Solutions, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung aufzuschieben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei Solutions oder einem Solutions Lieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie die Aufhebung des Vertrages erklären.
    Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Kunde jedoch nur soweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Schadenersatzansprüche können aus so einem Vorfall nicht an Solutions gestellt werden.
  14. Wird Ware zugesendet, so bestimmt Solutions den Versandweg und die Spedition.
  15. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über und die bestellte Ware wird berechnet.
  16. Solutions schließt eine Transportversicherung nur auf schriftliche Anforderung und nur auf Kosten des Kunden ab.
  17. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er die produktbezogenen Vorschriften oder Empfehlungen nicht beachtet hat.
  18. Für Hard- oder Softwareschäden die durch fehlerhafte Installation entstehen, bzw. Datenverlust, übernimmt Solutions keine Haftung.
  19. Solutions übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  20. Der Garantiezeitraum für Hardware richtet sich nach den Garantiebestimmungen des Importeurs bzw. Herstellers.
  21. Die Art der Durchführung im Gewährleistungsfall regeln die gesetzlichen Bestimmungen
  22. Gibt der Kunde Solutions nicht die Gelegenheit, sich vom Mangel mit den geeigneten Mitteln zu überzeugen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Insbesondere bei Transportschäden muss der Kunde Fotos von Innen- und Außenverpackung sowie vom beschädigten Artikel an Solutions übermitteln. Nur so ist ein Anspruch auf Entschädigung möglich.
  23. Garantieleistungen sind nur auf Hardware möglich und beziehen sich nicht auf Arbeitszeit, Wegzeit und eventuell anfallende Versandkosten.
  24. Angebote von Solutions sind bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Für speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Solutions - so nicht anders schriftlich vereinbart - für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.
  25. Der Vertrag zwischen Solutions und dem Kunden kommt aufgrund des Kundenauftrags und dessen Annahme durch Solutions zustande. Die Annahme des Kundenauftrags erfolgt entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Lieferung der Ware. Durch Erteilung des Auftrags oder Annahme von Lieferungen erklärt sich der Kunde mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen von Solutions einverstanden. Zur Annahme eines Auftrages ist Solutions nicht verpflichtet. Gültige Bestellungen können durch Solutions auch in Teillieferungen erfolgen.
  26. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche: Solutions haftet nur für Schäden, die von Solutions, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, Solutions verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  27. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf € 1.000,00 beschränkt.
  28. Solutions haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Solutions liegen.
  29. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von 6 Monaten ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Solutions.
  30. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (Österreich). Auf alle Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten Teile dieser Bestimmungen oder Teile von entstandenen Verträgen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen, vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine gesetzlich gültige Ersatzbestimmung.
  31. Firmendaten sind hier einzusehen: Wirtschaftskammer Österreich
  32. Besondere Bestimmungen für das Produkt dsDSLconcept (Business - VSAT-Satelliten-System):


    1. Solutions bietet unter anderem auch ein bidirektionales Satellitensystem (dsDSLconcept Dual Satellite Digital Subscribber Line). Bei diesem System handelt es sich um ein VSAT System (very small aperture terminal) nach der harmonisierten Norm EN301428
    2. Die Nutzung des dsDSLconcept Systems ist nur unter Einsetzung von bestimmter Hardware möglich. Der Aufbau und die Einrichtung wird von Solutions oder einem autorisierten Partnerunternehmen durchgeführt und kann in keinem Fall selbst gemacht werden. Die Installation setzt auch eine Machbarkeitsprüfung voraus, die auf dem jeweiligen Bestellformular definiert ist. Auch eine Installation an mobilen Einrichtungen ist mit spezieller Hardware möglich.
    3. Gemäß Schnittstellennummer FSB-RU006 erfüllt die Satellitenanlage die Anforderungen für die generelle Bewilligung.
      Sollten lokale Genehmigungen für den Aufbau und Betrieb einer Vsat-Anlage notwendig sein, liegt das im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. Flughafennähe).
    4. Der Besteller für den Erwerb eventuell erforderlicher Funklizenzen selbst verantwortlich und kann diesbezüglich keine wie immer gearteten Ansprüche an Solutions stellen.
    5. Die im Internet und auf der aktuellen Preisliste angeführten Bandbreiten sind asymmetrisch und stellen Maximalwerte dar und können nicht garantiert werden. Die tatsächliche Bandbreite ist abhängig vom Verhalten aller Nutzer (Fair Use Policy) auf dem gleichen Segment und auch von der Anbindung der Server im Internet, auf die zugegriffen wird.
    6. Bei den angebotenen Tarifen handelt es sich um einen so genannten Flattarif. Das ist ein zeitlich unlimitierter Internetzugang "always on". Bei Kapazitätsengpässen werden Benutzer mit großem Datenverkehr nicht gesperrt, sondern in der Bandbreite beschränkt.
    7. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn der Kunde das Onlineformular ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Post an uns übermittelt hat und die angeführte Anzahlung geleistet hat.
    8. Solutions stellt dsDSLconcept Zugänge dem Kunden für die Laufzeit seines Vertrages (Mindestlaufzeit 12 Monate) gegen eine Monatsgebühr zur Verfügung. Die Preise sind im Internet unter www.sosat.at einzusehen. Es gilt immer die aktuelle im Internet einzusehende Preisliste.
    9. Die angegebenen Laufzeiten verlängern sich automatisch um die jeweilige Vertragsdauer, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit eingeschrieben per Post von einem der Vertragspartner gekündigt wurde.
    10. Solutions haftet nicht für fehlende Verfügbarkeit des Dienstes, wenn diese durch Dritte verursacht wird oder durch höhere Gewalt (wetterbedingte Einschränkungen) verursacht wird. Ist der Dienst des Kunden länger als 5 Tage durch Verschulden von Solutions (ohne angemessener Ankündigung z.B. bei Wartung und Serverumstellung) nicht erreichbar, steht dem Kunden ein sofortiges Kündigungsrecht zu, sofern Solutions von dem Kunden rechtzeitig informiert wurde. Solutions haftet nicht für Daten, die bei der Übertragung verloren gehen.
    11. Die zu dem Produkt dsDSLconcept angebotenen Zusatzservices wie z.B. Webspace und E-Mail-Accounts, sind kostenlose Zusatzdienste. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Dienste.
    12. Die Hardware wird im Zuge der Installation geliefert und ist vorab zu bezahlen. Die Installationskosten sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die monatlichen Gebühren werden im Normalfall vom Konto des Kunden eingezogen. Bei anderen Zahlungsformen werden Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt (siehe Punkt 8 der AGBs).
    13. Eine rechtsgültige Bestellung kann innerhalb 1 Woche ab Bestelldatum kostenlos storniert werden. Bei einem späteren Storno werden 20% des Bestellwertes in Rechnung gestellt und von der geleisteten Anzahlung einbehalten.
      Sollte das Storno erst am festgesetzten Installationstag erfolgen, wird die komplette geleistete Anzahlung einbehalten (maximal jedoch 520 Euro).
    14. Solutions ist berechtigt Leistungen und Accounts zu sperren (Sperrgebühr 35 Euro), wenn keine rechtzeitige Zahlung (längstens 14 Tage) durch den Kunden erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass beim Bankeinzug eine Rückbuchung der Bank wegen mangelnder Deckung oder wegen Widerspruch erfolgt.
      Wurde von Solutions der Dienst oder das Account gesperrt oder gelöscht, stehen Solutions die im Vertrag vereinbarten Zahlungen bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin ungemindert zu. Wurde der Zahlungsverzug vom Kunden innerhalb 1 Monats beseitigt, wird ein gesperrter Zugang wieder aktiviert. Hierfür werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35 Euro verrechnet.
    15. Bei Verwendung eines Sendeteils mit mehr als 1 Watt Sendeleisung muss aus Sicherheitsgründen der Mittelpunkt der Antenne mindestens 2,6 Meter über dem Boden liegen.
    16. Der Vertragsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine im Vertrag angegebenen Daten an unsere Partner (Carrier) und Reseller weitergegeben werden, diese aber nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden dürfen.
  33. Besondere Bestimmungen für Voice over IP (Sotel VoIP)


    1. Solutions bietet seinen Kunden unter der Produktbezeichnung Sotel auch die Möglichkeit über das Internet zu telefonieren.
    2. Dazu betreibt Solutions ein Webportal unter www.sotel.at sowie die notwendigen Einrichtungen.
    3. Solutions originiert und terminiert bei diversen Telefoncarriern.
    4. Die Leistungen von Solutions bestehen ausschließlich aus der Weiterleitung eines Telefongespräches über das Internet vom Originierungspunkt zum Kunden bzw. vom Kunden zum Terminierungspunkt des öffentlichen Telefonnetzes.
    5. Solutions teilt den genauen Umfang der Leistungen bzw. der angebotenen Dienste unter www.sotel.at im Internet mit.
    6. Die Preise für die VoIP Tarife müssen regelmäßig an die Preise der einzelnen Telefonanbieter angepasst werden. Die aktuelle Preisliste ist immer auf www.sotel.at einsehbar.
    7. Um einen von Solutions angebotenen VoIP-Anschluss nutzen zu können, muss der Kunde über einen Internetanschluss mit einer Mindestbandbreite von 250 kbit/s verfügen.
    8. Solutions haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Solutions liegen.
    9. Solutions übernimmt keine Haftung bei Nichtfunktion des VoIP-Dienstes beim Einsatz von nicht richtig konfigurierten Firewalls bzw. fehlerhafter Netzkonfigurationen
    10. Voice over IP-Kunden (ausgenommen Prepaid-Kunden) erhalten eine VoIP-Rufnummer an der sie über das über das herkömmliche Telefonnetz erreichbar sind.
    11. Rufnummern verbleiben bei Solutions. Rufnummern werden nur für die Vertragsdauer dem Kunden zugeteilt.
    12. Die Rechnungslegung erfolgt im Kundenportal von Sotel, wo die Rechnung im PDF-Format abzuholen ist.
    13. Die Mindestvertragsdauer für VoIP-Dienste beträgt 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vorher schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.
    14. Der Kunde ist für die Schaffung der nötigen Infrastruktur(Router, ATA-Adapter), um VoIP nutzen zu können, selbst verantwortlich.
    15. Der Kunde kann die Herstellung der nötigen Infrastruktur bei Solutions in Auftrag geben. Dies ist jedoch kostenpflichtig.
    16. Kommt der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug, wird der Service bis zur endgültigen Begleichung aller offenen Rechnungen temporär gesperrt.
      Auch bei einer Sperre des Kontos laufen die monatlichen Gebühren bis zum Vertragsende weiter.

      Für die Sperre und Wiederaktivierung fallen jeweils Kosten in Höhe von 25 Euro (inkl. MWSt) an.
    17. Bei Prepaid Zugängen - oder Zugängen, wo keine Grundgebühr verrechnet wird, muss zumindest alle 6 Monaten ein Aufladevorgang des Guthabens veranlasst werden.
      Passiert dies nicht, ist Solutions berechtigt den Account zu löschen.
    18. Kommt es zu einer derartigen Vertragsbeendigung, können Restguthaben bis zu 6 Monate lang zurückgefordert werden. Ein Verstreichen dieser Frist wird als Verzicht des Kunden gewertet und es verfallen diese Guthaben sofern dies dem Kunden von Solutions durch ein entsprechendes E-Mail mitgeteilt wurde.
    19. Bei dem Kombinationsprodukt dsDSLcompact VoIP gilt für den VoIP Anschluss die gleiche Kündigungszeit wie für das dsDSLcompact Paket.
    20. Bei dsDSLcompact VoIP ist ausschließlich der Codec G729a zu verwenden, um Gespräche zu führen. Alle anderen Sprachübertragunsvarianten werden nicht unterstützt.
  34. Besondere Bestimmungen für das Produkt dsDSLcompact


    1. dsDSLcompact ist zeitlich unlimitierter Internetzugang (Flat rate) der über die Astra Plattform Astra2Connect (Satellit Astra 23,5 Grad Ost) realisiert wird. dsDSLcompact ist ein 2-Wege-Satellitensystem, für das keine weiteren Anbindungen (Telefon) erforderlich sind.
    2. Solutions behält sich das Recht vor, bei überdurchschnittlich hohen Datentransfervolumen des jeweiligen Nutzers die gebuchte Bandbreite zurückzustufen. Jeweils nach 30 Tagen werden die Trafficdaten rückgesetzt. Solutions ist jedoch bemüht diese eventuellen Drosselungen nur zu Hauptverkehrszeiten vorzunehmen, so dass es für die davon betroffenen Nutzer auch wieder möglich ist, bei geringerer Netzauslastung mit der voll gebuchten Bandbreite das System zu nutzen.
    3. Die Vertragslaufzeit für dsDSLcompact beträgt 12 bzw. 24 Monate
    4. .
    5. Die angegebenen Laufzeiten verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit eingeschrieben per Post von einem der Vertragspartner gekündigt wurde.
    6. Solutions ist berechtigt Leistungen und Accounts zu sperren (Sperrgebühr 35 Euro), wenn keine rechtzeitige Zahlung durch den Kunden erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass beim Bankeinzug eine Rückbuchung der Bank wegen mangelnder Deckung oder wegen Widerspruch erfolgt.
      Wurde von Solutions der Dienst oder das Account gesperrt oder gelöscht, stehen Solutions die im Vertrag vereinbarten Zahlungen bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin ungemindert zu. Wurde der Zahlungsverzug vom Kunden innerhalb 1 Monats beseitigt, wird ein gesperrter Zugang wieder aktiviert. Hierfür werden weitere Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35 Euro verrechnet.
    7. Sollte der Zahlungsverzug länger als 6 Wochen anhalten, ist Solutions berechtigt den Account zu löschen und die Gebühren bis zum Ende der Laufzeit auf einmal in Rechnung zu stellen.
    8. dsDSLcompact wird in Verbindung mit einem VoIP Account als Komplettpaket angeboten. Der VoIP Account ist eine kostenlose Zusatzleistung von Solutions und somit werden für diese auch keine Anschluss- oder Grundgebühren verrechnet. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die anfallenden Gesprächsgebühren. Eine Kündigung von dsDSLcompact hat somit auch automatisch die Deaktivierun des VoIP Accounts zur Folge, sodass nach der Kündigung auch über diesen Account nicht mehr telefoniert werden kann.
    9. Wird der bei dsDSLcompact inkludierte VoIP-Zugang länger als 6 Monate nicht verwendet (keine anfallenden Gesprächsgebühren), behält sich Solutions das Recht vor, den Account zu deaktivieren.
    10. Wird vom Kunden das gesetzliche Rücktrittsrecht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum in Anspruch genommen, so gilt dies auf Hardware nur dann, wenn die Hardware ungebraucht und ungeöffnet und kostenfrei an Solutions retourniert wurde. Das Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen (Account) kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Account noch nicht aktiviert (freigeschalten) wurde.
    11. Für den bei dsDSLcompact integrierten VoIP-Anschluss muss vom Kunden eine gesonderte Freischaltung beantragt werden. Es werden dafür keine Grundgebühren in Rechnung gestellt und die Freischaltung ist kostenlos.
    12. Die anfallenden Gesprächsgebühren werden von Solutions über das Portal Sotel laut der aktuellen Tarifliste gesondert in Rechnung gestellt.
    13. Zahlungsverzug bei Telefongebühren sowie der dsDSLcompact Grundgebühren hat eine komplette Sperre des Accounts zur Folge und zwar so lange, bis alle aushaftenden Beträge beglichen sind. Eine Sperre hat jedoch keinen Einfluss auf die laufenden Monatsgebühren. Diese sind trotz Sperre vom Vertragsnehmer weiterhin zu begleichen.
    14. Bei Verwendung des integrierten VoIP Anschlusses ist es zwingend notwendig, Endgeräte zu verwenden, die den Codec G729a unterstützen.
    15. Die Qualität der Gespräche über VoIP ist stark von der Netzauslastung abhängig. Bei besonders hoher Auslastung kann es zu Gesprächsunterbrechungen bzw. schlechter Sprachqualität kommen. Es kann speziell für den VoIP-Dienst extra Bandbreite gebucht werden, die ausschließlich für VoIP zur Verfügung steht. Dieser VoIP-Premium-Dienst kann mit einer zusätzlichen monatlichen Gebühr gebucht werden.
    16. Die Garantie auf die Hardware entfällt, wenn der Defekt durch falsche Bedienung oder Montage zustande gekommen ist
    17. Die Garantie beträgt 12 Monate ist nur gegeben, wenn die Hardware in der Originalverpackung gebührenfrei an Solutions retourniert wurde.
    18. Wird die Hardware über Mietkauf finanziert, so ist es zwingend notwendig, dass der Kunde mit einem Drittunternehmen einen gesonderten Vertrag abschließt.
    19. Im Falle eines Mietkaufs ist ausschließlich ein 24-Monats-Vertrag möglich.
    20. Die Rechnungslegung und Korrespondenz von Solutions erfolgt prinzipiell auf elektronischem Wege (z.B. Email). Dafür ist es notwendig, dass der Kunde eine gültige Emailadresse für diese Korrespondenz bekanntgibt. Besteht ein Kunde auf postalische Zustellung, werden Kosten in Höhe von 3,60 Euro pro Sendung in Rechnung gestellt.
    21. Solutions erbringt die Leistungen via dsDSLcompact nach dem aktuellen anerkannten Stand der 2-Wege-Satellitentechnik. Auftretende Störungen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigt. Bei Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Solutions entstehen (höhere Gewalt), kann Solutions nicht haftbar gemacht werden.
      Als solche gelten z.B. Leitungsausfälle Dritter, Stromausfälle Dritter, Arbeitskampfmaßnahmen, zwingende behördliche Anordnungen, Katastrophen, Krieg, extreme Wetterverhältnisse, usw.
    22. Solutions übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Bedienung, fehlerhaftem Aufbau durch den Kunden oder durch Dritte und auch nicht im Zusammenhang damit entstandener Folgeschäden.
    23. Die mit Auftragsabschluss erteilte Bankeinzugsgenehmigung für die monatlichen Gebühren gilt sowohl für die Grundgebühr des Produkts dsDSLcompact sowie für die Gesprächsgebühren, die für den VoIP Account anfallen.
    24. Die im Internet und auf der aktuellen Preisliste angeführten Bandbreiten stellen Maximalwerte dar und können nicht garantiert werden. Die tatsächliche Bandbreite ist abhängig vom Verhalten aller Nutzer (Fair Use Policy) auf dem gleichen Segment und auch von der Anbindung der Server im Internet, auf die zugegriffen wird.


    Folgende Produkte sind nicht mehr zu bestellen:

  35. Sonderkonditonen für das Produkt Astra2Connect flexxx:


    1. Astra2Connect flexxx bietet einen Internetzugang mit nur einem Monat Mindestvertragslaufzeit. Die Gebühren werden im Vorhinein bezahlt und wenn nicht eine Woche vor Ablauf des bezahlten Zeitraums eine Abbestellung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Monat.
    2. Ein Zugang kann immer nur zu Monatsende deaktiviert werden.
    3. Ein bereits bei uns registriertes Modem kann jederzeit nach einer Deaktivierung wieder neu aktiviert werden. Zur Reaktivierung steht ein eigenes Onlineformular zur Verfügung.
    4. Der Abrechnungzeitraum ist immer vom 1. bis zum letzten des Monats.
    5. Eine Aktivierung während eines laufenden Monats ist möglich. Für diesen Fall werden die Gebühren bis zum Laufzeitbeginn (der 1.) anteilig verrechnet. Wird der Zugang am 15. aktiviert, ist z.B. im ersten Monat nur die halbe Gebühr fällig.
    6. Die im Internet und auf der aktuellen Preisliste angeführten Bandbreiten stellen Maximalwerte dar und können nicht garantiert werden. Die tatsächliche Bandbreite ist abhängig vom Verhalten aller Nutzer (Fair Use Policy) auf dem gleichen Segment und auch von der Anbindung der Server im Internet, auf die zugegriffen wird.
  36. Besondere Bestimmungen für die Produkte ADSL und xDSL (Complete)


    1. Solutions betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, welche keine Erfüllungsgehilfen Solutions' und daher Solution nicht zurechenbar sind, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Solutions behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind, sie sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von Solutions unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Solutions haftet für derartige Ausfälle und Einschränkungen nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse und -einschränkungen in anderen Bestimmungen dieser AGB bleiben unberührt.
      Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Auftraggebers auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
    2. Vertragsdauer/Kündigung: Die Verträge über xDSL Complete werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt sie zwölf Monate. Die Vertragsbindung verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate bzw. die einzelvertraglich anders vereinbarte Frist, falls der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der Vertragsbindung schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde.
    3. ADSL und xDSL werden über die Netze der Inode Telekommunikationsdienstleistungs GmbH bzw. der Firma Silver Server GmbH erbracht; zur Vertragserfüllung ist daher eine Weitergabe der Kundendaten an die Inode bzw. Silver Server erforderlich und dies stimmt der Kunde hiermit ausdrücklich zu. Außerdem akzeptiert der Kunde mit Vertragsabschluss auch die AGBs vom Inode bzw. Silver Server

  37. Besondere Bestimmungen für das Produkt skyDSL:


    1. Solutions stellt keinen Internetzugang (Account) zur Verfügung, sofern dies nicht ausdrücklich in der jeweiligen Produktbeschreibung festgehalten ist, sondern bietet nur die www.sonet.at ersichtlichen Dienste an. Internetzugänge müssen vom Kunden, falls noch nicht vorhanden, bei einem Internetprovider gebucht werden.
    2. Solutions beginnt mit den Leistungen des skyDSL-Internet-Services unmittelbar mit der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.
      Das Vertragsverhältnis beginnt jedoch erst mit der Übermittlung des Freischaltcodes unabhängig vom Zeitpunkt der Aktivierung durch den Kunden.
    3. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Danach kann der Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist (Datum des Einlangens bei Solutions) zu jedem Monatsletzten per Einschreiben aufgekündigt werden. Die Kündigung muss Kundennummer und Unterschrift enthalten.
    4. Namens- und Adressdaten können beim Provider gespeichert werden. Soweit sich der Provider Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, werden solche Daten auch im Rahmen der relevanten Datenschutzbestimmungen übermittelt, wenn dies zur Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist und schützenswerte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. DER KUNDE ERKLÄRT SICH MIT DER VORGENANNTAN REGELUNG AUSDRÜCKLICH EINVERSTANDEN.
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt seine Rechte aus dem vorliegenden Vertrag ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von Solutions abzutreten, zu übertragen oder in Unterlizenz weiterzugeben.
    6. Der Kunde kann auf Wunsch innerhalb der jeweiligen Produktkategorie in einen anderen Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich (mit Monatswechsel). Der gewünschte Wechsel ist mindestens 1 Woche vor Monatsende bekannt zu geben und hat mittels des Ummeldeformulares im Kundenbereich zu erfolgen. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. Solutions kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Nach einem Produktwechsel kann eine Kündigung erst nach Ablauf der angegebenen Mindestvertragslaufzeit erfolgen.
    7. Von Solutions übermittelte persönliche Daten wie Zugangskennung, Passwort und Freischaltcode sind vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Zugeteilte Passwörter können nach der ersten Freischaltung vom Kunden geändert werden. Solutions haftet jedoch nicht für abhanden gekommene oder vergessene Zugangscodes.

      Solutions ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mail-Nachrichten) eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
    8. Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Solutions, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im Voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung in Rechnung gestellt. Der Versand der Hardware erfolgt nach Zahlungseingang.
      Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich.
    9. Kommt der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug, wird der Service bis zur endgültigen Begleichung aller offenen Rechnungen temporär gesperrt.
      Eine temporäre Sperre wird maximal über einen Zeitraum von 14 Tagen getätigt. Sollte der Zahlungsverzug länger als 2 Wochen andauern, wird der Account gelöscht und kann nicht mehr reaktiviert werden. Es hat eine Neuanmeldung zu erfolgen und somit sind die Anmeldegebühren nochmals fällig.
      Bei Reaktivierung eines temporär gesperrten Zugangs oder nach einem fehlgeschlagenen Bankeinzug werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 12,50 verrechnet.
    10. Dem Kunden ist bekannt, dass bei dem Dienst skyDSL wetterbedingte Einschränkungen der Verfügbarkeit auftreten können. Diese liegen außerhalb der Verantwortung von Solutions und können nicht als Zahlungsminderung geltend gemacht werden.
    11. Entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen können jederzeit wieder eingestellt werden. Über die Einstellung wird wahlweise über die Homepage oder per E-Mail informiert werden.
    12. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Solutions und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse E-Mail-Nachrichten zur Information im zumutbaren Umfang versendet.
    13. Solutions steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
    14. Solutions ist berechtigt bei missbräuchlicher Verwendung des skyDSL-Zugangs diesen sofort zu löschen bzw. abgeschlossene Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall werden vorausbezahlte Entgelte, die den Zeitraum nach der Kündigung betreffen, rückerstattet.