Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist – für alle von Solutions erbrachten Lieferungen und Leistungen. Mit Erteilung des Auftrages durch den Kunden gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Sonet (Solutions Network), Sosat (Solutions Sattech) und Sotel (Solutions Telecom) sowie Smart Solutions 4u sind Geschäftszweige der Firma IGT Solutions GmbH mit Sitz in 1230 Wien
  3. Solutions behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Betriebsunterbrechungen für Wartungen, durch höhere Gewalt bzw. Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von Solutions stehen können zur vorübergehenden Nichterreichung der Dienste führen und können nicht als Kündigungsgrund akzeptiert werden und es besteht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch. Solutions wird jedoch alles im Rahmen der technischen Möglichkeiten unternehmen, um solche Betriebsunterbrechungen schnellstmöglich zu beseitigen. Solutions haftet jedoch in keinster Weise für verloren gegangene Daten.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von Solutions gelieferten Softwareprodukte und Lizenzen separate Lizenzbedingungen enthalten können, welche diese AGB ergänzen können.
  5. Bei Solutions bezogene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Solutions.
  6. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Solutions und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Die Lieferzeiten von Hardware richten sich auch nach Herstellerverfügbarkeit.
    Ereignisse die nicht im Einflussbereich von Solutions liegen wie z.B. höherer Gewalt berechtigen Solutions, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung aufzuschieben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei Solutions oder einem Solutions Lieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie die Aufhebung des Vertrages erklären.
    Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Kunde jedoch nur soweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Schadenersatzansprüche können aus so einem Vorfall nicht an Solutions gestellt werden.
  7. Wird Ware zugesendet, so bestimmt Solutions den Versandweg und die Spedition.
  8. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über und die bestellte Ware wird berechnet.
  9. Solutions schließt eine Transportversicherung nur auf schriftliche Anforderung und nur auf Kosten des Kunden ab.
  10. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er die produktbezogenen Vorschriften oder Empfehlungen nicht beachtet hat.
  11. Für Hard- oder Softwareschäden die durch fehlerhafte Installation entstehen, bzw. Datenverlust, übernimmt Solutions keine Haftung.
  12. Solutions übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  13. Der Garantiezeitraum für Hardware richtet sich nach den Garantiebestimmungen des Importeurs bzw. Herstellers.
  14. Die Art der Durchführung im Gewährleistungsfall regeln die gesetzlichen Bestimmungen
  15. Gibt der Kunde Solutions nicht die Gelegenheit, sich vom Mangel mit den geeigneten Mitteln zu überzeugen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Insbesondere bei Transportschäden muss der Kunde Fotos von Innen- und Außenverpackung sowie vom beschädigten Artikel an Solutions übermitteln. Nur so ist ein Anspruch auf Entschädigung möglich.
  16. Garantieleistungen sind nur auf Hardware möglich und beziehen sich nicht auf Arbeitszeit und Wegzeit.
  17. Angebote von Solutions sind bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Für speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Solutions – so nicht anders schriftlich vereinbart – für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.
  18. Der Vertrag zwischen Solutions und dem Kunden kommt aufgrund des Kundenauftrags und dessen Annahme durch Solutions zustande. Die Annahme des Kundenauftrags erfolgt entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Lieferung der Ware. Durch Erteilung des Auftrags oder Annahme von Lieferungen erklärt sich der Kunde mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen von Solutions einverstanden. Zur Annahme eines Auftrages ist Solutions nicht verpflichtet. Gültige Bestellungen können durch Solutions auch in Teillieferungen erfolgen.
  19. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche: Solutions haftet nur für Schäden, die von Solutions, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, Solutions verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  20. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf € 1.000,00 beschränkt.
  21. Solutions haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Solutions liegen.
  22. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von 6 Monaten ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Solutions.
  23. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (Österreich). Auf alle Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten Teile dieser Bestimmungen oder Teile von entstandenen Verträgen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen, vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine gesetzlich gültige Ersatzbestimmung.
  24. Firmendaten sind hier einzusehen: Wirtschaftskammer Österreich
  25. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatzgesetzt:
    Rechtsvorschrift für Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.  . Die Kosten für Rücksendung im Falle eines Rücktritts trägt der Kunde.
  26. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung nach dem DSGVO und dem TKG